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   VG Frankfurt/Oder, 23.01.2009 - 5 L 255/08   

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https://dejure.org/2009,33749
VG Frankfurt/Oder, 23.01.2009 - 5 L 255/08 (https://dejure.org/2009,33749)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23.01.2009 - 5 L 255/08 (https://dejure.org/2009,33749)
VG Frankfurt/Oder, Entscheidung vom 23. Januar 2009 - 5 L 255/08 (https://dejure.org/2009,33749)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91

    Altlasten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.01.2009 - 5 L 255/08
    Aus ihr muss sich auch für die Verwaltungsgerichte erkennbar ergeben, ob und inwieweit der Betroffene mit Sanierungskosten belastet wird (vgl. zum Ganzen BVerfGE 102, 1 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2000 - 1 A 11964/99

    Rechtmäßigkeit eines Widerspruchsbescheides des Kreisrechtsausschusses in einem

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.01.2009 - 5 L 255/08
    Insofern gab es dort Raum für die Auslegung, die gesondert zu unterhaltende Anlage könne auch das Gewässerbett selbst bilden (vgl. OVG Münster, Urteil 20 A 1272/90 vom 22. August 1991, zitiert nach Juris und OVG Koblenz, NVwZ-RR 2001, 20 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1991 - 20 A 1272/90

    Anlage an fließenden Gewässern

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.01.2009 - 5 L 255/08
    Insofern gab es dort Raum für die Auslegung, die gesondert zu unterhaltende Anlage könne auch das Gewässerbett selbst bilden (vgl. OVG Münster, Urteil 20 A 1272/90 vom 22. August 1991, zitiert nach Juris und OVG Koblenz, NVwZ-RR 2001, 20 f.).
  • BVerwG, 29.04.1983 - 1 C 167.79

    Arbeitsschutzrechtliche Anordnung - Durchsetzung auferlegter Pflichten

    Auszug aus VG Frankfurt/Oder, 23.01.2009 - 5 L 255/08
    Dass der Antragsgegner dem Antragsteller die Wahl der Mittel überlassen hat, mit deren Hilfe er den bestimmten Zweck (Vermeidung jeder Belastung der bezeichneten Stellen) erreichen kann, ist ebenfalls rechtlich unbedenklich (vgl. BVerwG, GewArch 1983, 339 f. und Buchholz 316 § 37 VwVfG Nr. 1).
  • VG Frankfurt/Oder, 28.08.2018 - 5 L 568/18

    Abgaben für Wasser- und Bodenverbände

    In einem Eilverfahren (Beschluss vom 23. Januar 2009 - VG 5 L 255/08; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2009 - OVG 2 S 19.09) verneinte die beschließende Kammer eine Pflicht zur Unterhaltung der Verrohrung in eigener Verantwortung durch den Grundstückseigentümer (hier des Nachbargrundstücks A...).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.04.2021 - 5 K 1340/19
    In einem Eilverfahren (Beschluss vom 23. Januar 2009 - VG 5 L 255/08; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2009 - OVG 2 S 19.09) verneinte die Kammer eine Pflicht zur Unterhaltung der Verrohrung in eigener Verantwortung durch den Grundstückseigentümer.
  • VG Frankfurt/Oder, 26.09.2013 - 5 K 1225/10
    Nach § 78 Satz 1 BbgWG a. F. umfasst die Gewässerunterhaltung auch die Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Gewässerbettes, mithin auch die Erhaltung der Funktionsfähigkeit der schadhaften Verrohrung des Nuhnenfließes auf den Flurstücken ..., ... und ... der Flur ... in der Gemarkung ... Denn die Verrohrung bildet in diesem Bereich das Gewässerbett des Nuhnenfließes, weil sie auf dieser unterirdischen Teilstrecke die Funktion des Gewässerbettes vollständig übernimmt (vgl. Beschluss der erkennenden Kammer vom 23. Januar 2009 - 5 L 255/08, juris, Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Juli 2009, 2 S 19.09, juris, Rn. 3).
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